Ab 13.01.22 kann Boosterimpfung Test ersetzen

Die Welle rollt und es gilt weiterhin grundsätzlich 2G+. Allerdings kann ab dem 13.01.2022 der Nachweis einer Boosterimpfung den negativen Schnelltest ersetzen. Der in der CoronaWarn App maximal erreichbare Impfschutz nach einer Boosterimpfung wird zwar erst nach zwei Wochen angezeigt, aber für NRW gilt: Drin ist drin! Auch eine mittels PCR Test nachgewiesene, überstandene Coronainfektion, die nach der vollständigen Immunisierung aufgetreten ist und nicht länger als drei Monate her ist, kann ersetzt die Testerfordernis.

Vereine können auch Vor-Ort-Teste anerkennen/anbieten. Das heißt für uns: Kein Testtermin gekriegt, Schnelltest mitbringen, unter Aufsicht des Übungsleiters durchführen, mitspielen. Einen Nachweis dafür darf der Verein nicht ausstellen. Ob der Verein für diesen raren Fall Schnelltests, die ein Verfallsdatum haben, bereithalten wird, prüfen wir noch.

Schüler*innen von 16 und 17 Jahren müssen ab dem 17.01.22 ebenfalls 2G+ erfüllen. Sie können den Nachweis des Negativtests aber mit ihrem Schulnachweis/Schulausweis führen. Kinder und Jugendliche unter 16 brauchen nur noch einen Alternachweis (Schulausweis, Kinderausweis oder bis zum Schuleintritt die Glaubhaftmachung der Eltern) und gelten als immunisiert und getestet. Für Eltern die ihre Kinder begleiten (bringen, zuschauen, abholen) gilt wie für Zuschauer 2G.

Zuständig für die Einhaltung der Regeln und die Kontrolle der Nachweise ist der Übungsleiter. Der nutzt die CovPassCheckApp

Bitte haltet euch an die Regeln und bleibt gesund.

Der Vorstand

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