Es gibt keine Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb!

Mit der CoronaSchutzVo NRW gültig ab heute, fallen die Einschränkungen für den gemeinsam ausgeübten Sport in der Halle ebenfalls weg.

Wir empfehlen auch weiterhin das Tragen der Maske wenn ihr einen ausreichenden Abstand zu Menschenansammlungen nicht sicherstellen könnt (z.B. Zutritt zur Halle) und raten dazu, die bekannten AHA – Regeln weiter anzuwenden.

Bleibt gesund und zuversichtlich

Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung

Die weitreichenden Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen erreichen auch unseren Sport. Generell können wir nun wieder unter Einhaltung der 3G Regeln trainieren, Mannschaftsspiele durchführen oder an Turnieren teilnehmen. Die Unterscheidung zwischen drinnen und draußen, Kontaktsport und kontakfreiem Sport sowie dem öffentlichen Raum und Sportanlagen entfallen. Weitere Erleichterungen für Kinder und Jugendliche wurden erlassen.

Der Landessportbund NRW schreibt dazu: „Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.“

Dem schließen wir uns mit besten Wünschen für eure Gesundheit und Frieden für uns alle an.

Die Welle rollt und es gilt weiterhin grundsätzlich 2G+. Allerdings kann ab dem 13.01.2022 der Nachweis einer Boosterimpfung den negativen Schnelltest ersetzen. Der in der CoronaWarn App maximal erreichbare Impfschutz nach einer Boosterimpfung wird zwar erst nach zwei Wochen angezeigt, aber für NRW gilt: Drin ist drin! Auch eine mittels PCR Test nachgewiesene, überstandene Coronainfektion, die nach der vollständigen Immunisierung aufgetreten ist und nicht länger als drei Monate her ist, kann ersetzt die Testerfordernis.

Vereine können auch Vor-Ort-Teste anerkennen/anbieten. Das heißt für uns: Kein Testtermin gekriegt, Schnelltest mitbringen, unter Aufsicht des Übungsleiters durchführen, mitspielen. Einen Nachweis dafür darf der Verein nicht ausstellen. Ob der Verein für diesen raren Fall Schnelltests, die ein Verfallsdatum haben, bereithalten wird, prüfen wir noch.

Schüler*innen von 16 und 17 Jahren müssen ab dem 17.01.22 ebenfalls 2G+ erfüllen. Sie können den Nachweis des Negativtests aber mit ihrem Schulnachweis/Schulausweis führen. Kinder und Jugendliche unter 16 brauchen nur noch einen Alternachweis (Schulausweis, Kinderausweis oder bis zum Schuleintritt die Glaubhaftmachung der Eltern) und gelten als immunisiert und getestet. Für Eltern die ihre Kinder begleiten (bringen, zuschauen, abholen) gilt wie für Zuschauer 2G.

Zuständig für die Einhaltung der Regeln und die Kontrolle der Nachweise ist der Übungsleiter. Der nutzt die CovPassCheckApp

Bitte haltet euch an die Regeln und bleibt gesund.

Der Vorstand

Für richtige Badminton Fans sind die Ferien zu lang. So hatten sich rührige Spieler aus der Hobbyabteilung schon am letzten Mittwoch zu einem selbst organisierten Spielabend im Sporttreff Goch verabredet.

(Foto: Marc Krüssmann)
(Foto: Marc Krüssmann)

Auch am heutigen Montag treffen sich wieder einige Unentwegte, diesmal in der Euregioschule in Kranenburg, zu flotten Ballwechseln.

Wie schon erwähnt hat der Verein für ältere Jugendliche und die Senioren die Sporthalle Kellen am 04.01. und am 07.01.2022 jeweils ab 19:30 Uhr unter 2G+ Bedingungen reserviert. Absprachen zur Teilnahme könnt ihr, wie gewohnt, in den Trainingsgruppen treffen.

Viel Spaß und bleibt gesund

Generell Hallensport nur noch mit negativem Test

Beim Sport in Innenräumen müssen nun auch immunisierte Personen einen aktuellen, negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.

Für die Weihnachtsferien, in denen keine Schultestungen stattfinden, benötigen Schülerinnen und Schüler einen negativen Testnachweis. Bis zum 26. Dezember 2021 gelten Schüler*innen noch als getestet. Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten sie nicht als getestet. Sie sind immunisierten Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.

Diese Regelung gilt auch weiterhin für jugendliche Schülerinnen bis zum 18. Geburtstag. Zwar müssen Schülerinnen ab 16 regulär geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen. Aber eine Ausnahme gilt hier u.a. für den Sport: Wenn sie über einen Testnachweis verfügen, gelten sie auch in den Ferien (ab 27.12.2021 bis zum Schulstart 2022) bis zum 18. Geburtstag als immunisiert.

Badminton in den Ferien

Für die älteren Jugendlichen und die Senioren haben wir die Sporthalle Kellen am 04.01. und am 07.01.2022 jeweils ab 19:30 Uhr reserviert. Absprachen zur Teilnahme wie gewohnt in den Trainingsgruppen.

Genießt die Ferien und bleibt gesund

Der Vorstand

Eigentlich einfach, aber die Ausnahmen machen es unübersichtlich

Die neueste CORONA Schutz Verordnung des Landes ist in einigen Passagen nicht eindeutig und ließ, gerade bei den Ausnahmen zu den im Sport gültigen 2G Regeln, Raum für Fehlinterpretationen. Hier hat der Landessportbund NRW mehrmals nachgeschärft und der BLV NRW die 2G Regeln für unseren Sport geradegezogen. Aus den verbindlichen Veröffentlichungen haben wir, so gut es ging, eine Übersicht der für unseren Verein gültigen 2G Regeln erstellt. Grundsätzlich dürfen Ü16 nur noch immunisierte Sportler*innen an Training und Wettkampf teilnehmen. Die Ausnahmen, von denen wir wohl nicht betroffen sind, machen es etwas unübersichtlich, aber wir hoffen wir konnten die meisten Fragen vorab klären. Wenn nicht, nutzt gerne die Links zu den Veröffentlichungen auf unserer CORONA Seite oder stellt eure Fragen hier.

Das Referat für Wettkampfsport O19, die Bezirkswarte und das Präsidium haben gestern Abend in einer Sondersitzung über die Umsetzung der 2G Regeln für den O19-Liga-Spielbetrieb beraten. Die Ergebnisse folgen, soblad sie vorliegen.

Bleibt gesund und optimistisch

Mit der Corona Schutz Verordnung die am Freitag den 20.08.2021 in Kraft tritt, fallen alle Maßnahmenstufen weg. Der für uns wichtige Inzidenzwert 35 wurde in NRW leider bereits überschritten. Darum müssen ab Freitag alle, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, einen negativen Coronatest vorlegen, wenn sie am Training/Spielbetrieb teilnehmen wollen. Schüler mit Schülerausweis gelten als getestet. Außerdem ist die medizinische oder FFP2 Maske in Innenräumen mit Publikumsverkehr zu tragen, außer wenn zur Sportausübung notwendig. Das bedeutet für uns, Maske bei Zu- und Abgang zur Halle. Die AHA-Regeln und unser Hygienekonzept haben weiterhin bestand.

Mit aktuellen Regeln ergänzte Darstellung der Bezirksregierung Münster

Noch gilt die Doppelinzidenz 1 in Land und Kreis. Kleve liegt heute bei 26,2. Sobald Kleve wieder der Stufe 2 zugeordnet wird (siehe Grafik), brauchen wir wieder den Nachweis „Getestet, Geimpft oder Genesen“ und müssen mit einem festen Doppel-/Mixedpartner pro Trainingsabend spielen.

Bis zum 19. August 2021 erfolgt keine Zuordnung von Städten/Kreisen in die Inzidenzstufe 3 mehr. Das heißt: Auch bei Inzidenzwerten von mehr als 50 gelten die Regeln der Inzidenzstufe 2. Aber vielleicht muss es ja garnicht erst so weit kommen…

Bleibt gesund